Essay Nr. 10 - Ein Recht auf Leben

Bild von Klaus Mattes
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Welches Recht auf Leben besitzt ein Mann, mitten im größten Ozean treibend, der sterben müsste, um seine Kinder vor dem Tod zu retten?

Weiterhin jedes, das er bislang schon besessen hatte oder eben auch nicht.

Recht ist etwas, das entwickelt worden ist, um das Zusammenleben von mehreren oder gar sehr vielen Menschen miteinander geschmeidig zu gestalten. Einem Feuer gegenüber, das mich zu verschlingen droht, besitze ich kein Recht auf Leben. In Folge meines Rechts auf Leben besitze ich aber ein Recht auf das Dach des Autos meines Nachbarn zu springen, falls es in meiner Wohnung brennt. Der Nachbar ist wie ich ein Mensch, das Meer oder das Feuer sind es nicht. Recht hat einen sozialen Aspekt. Man hat kein Recht darauf, im nächsten Traum einen Saphir zu erblicken.

Unser Schiffbrüchiger besitzt keineswegs ein Recht, den eigenen Kindern ihre Leben zu nehmen, etwa, weil sie nur am Leben sind, weil er sie einst gezeugt hatte. Diese Kinder auf der anderen Seite haben keine Rechte, ihn zu töten, um selber am Leben zu bleiben. Das Recht „auf etwas“ ist definitiv nicht dasselbe wie die Pflicht „zu etwas“.

Es wird zwar oft so getan, als gäbe es das Recht immer als einen Deal, als Geben fürs Nehmen, als Austausch von Rechtsgut gegen Pflichtgehorsam. Das wäre in etwa dieses Muster: Wir besitzen das Recht auf ungestörte Nachtruhe, mithin wächst uns die Pflicht zu, alle anzuzeigen, die nach 2 Uhr nachts noch staubsaugen oder Saxophon blasen.

Es ist dies selbstverständlich ein rhetorischer Kniff, der in Anspruch genommen wird. Siehe unser deutsches Bundessozialhilfegesetzbuch. „Jeder, der im Bereich dieses Gesetzes lebt, hat ein Recht darauf, vom Staat einen Grundbetrag zur Lebenssicherung zu erhalten.“ Daraus wird in der Folge dann abgeleitet, also hätte doch jeder, dem Grundsicherung gewährt wurde, dem Staat bzw. der Gemeinschaft der Steuerzahlenden gegenüber die Pflicht, alles Menschenwürdige und Menschenmögliche zu unternehmen, ein Arbeitsverhältnis herzustellen, das ihm ermöglicht, aus besagter Unterhaltssicherung herauszukommen. Es ist dies eine „Logik“ der Gefühle, allerdings auch eine Hirnlosigkeit.

Was es gewisslich gibt, ist die Pflicht (sie ist nicht das Gleiche wie Recht, hatten wir ja gesagt) zur Hilfeleistung. Jedoch endet die Pflicht zur Hilfeleistung, wo die Situation offenkundig besagt, dass Rettung des anderen Lebens nur unter Aufgabe des eigenen möglich wäre.

Daran ändert das Alter der Personen, ach, die kleinen Kinder, die sich selbst nicht helfen können, nichts. Auch nicht ein Zahlenspiel mit Quantitäten ändert etwas dran: 300 unbeteiligte Fluggäste abschießen, um 2000 Wolkenkratzer-Werktätige zu retten. Müsste ein gekapertes Flugzeug nicht sofort abgeschossen werden, fragte der Minister Wolfgang Schäuble. Man kann auch fragen, müssen 100 Passanten nicht radikal abgeschossen werden, um den Innenminister zu retten, da dieser Minister anschließend viel mehr Menschenleben retten wird, als die 100 es jemals täten?

Das Exempel mit dem Vater und den kleinen Kindern inmitten des tödlichen Ozeans ist ein windschiefes, ein rhetorisches. In der Geschichte ist die Welt willentlich auf zwei Parteien verkleinert worden, von denen überhaupt nur eine Entscheidungen treffen kann. Es gibt in so einem Fall keinerlei Rechte mehr, wie es sie aber gäbe, wenn die Rahmenbedingungen alltägliche wären. Dort hätten die Kinder Rechte darauf, dass der Vater sie kleidet, ernährt und ihnen angemessenen Wohnraum gibt. Könnte der Vater das nicht aus eigenen Kräften, hätte er Rechte gegenüber der staatlichen Gemeinschaft, dafür Hilfen zu empfangen.

Indem in der Erzählung unsere Welt auf eine Laborsituation reduziert wurde, in welcher es nur zwei Pole gibt, der eine davon eine gewisse Macht und der andere so gut wie keine hat, suggeriert die Geschichte eine Frage nach dem Recht des Stärkeren. Bzw. humanistisch gewendet die nach den Pflichten des Stärkeren. Könnte es sein, dass der Stärkere die Pflicht zur Selbstopferung hat, weil nur er derjenige ist, der seine Ansprüche als Recht des Stärkeren durchdrücken könnte?

Aus unserem Blick wurde entfernt, dass, wenn wir sonst von „Recht auf“ sprechen, wir an Verhältnisse denken, in denen schwächere oder geschwächte Mitglieder eines Gemeinwesens Beistand vom Staat gegen mächtige Partikularinteressen erhalten.

Es wird ein Recht auf Bewahrung des natürlichen Erbes des Planeten in aller seiner Vielfalt postuliert. Deswegen werden Krötentunnels unter Bundesstraßen gebaut und zu gewissen Zeiten Schutzzäune an Straßenrändern. Es werden keine Parkhäuser in Biotope gebaut. Nie ist dies eine Sache zwischen nur zwei Spielteilnehmern. Unser philosophisches Beispiel ist es: Der Vater hat ein Recht auf Leben, die Kinder haben auch eines. Unauflöslicher Widerspruch! Ließe sich der auflösen, wenn wir annehmen, die Selbstaufgabe des Vaters würde hinreichen, die hilflosen Kinder zu retten. (Wie denn aber wohl?)

Sollten zwei Männer in der Fall sitzen und ihr Hungertod unausweichlich scheinen, hätte der Jüngere oder Stärkere oder Gesündere ein Recht, den anderen zu schlachten und zu essen? Besitzt einer ein unveräußerliches Recht aufs Leben, das er dem anderen wegnehmen kann?

Es sind nur diese Zwei hier und also gibt es kein Recht. Wohl möglich, dass ein Mord geschieht, doch wäre er jenseits von Recht oder Unrecht. Wenn wir angefangen haben, gesundes volksmoralisches Empfinden mit „Recht auf“ gleichzusetzen, könnten wir auch die christlichen Kirchen antworten lassen, welche sagen würden: „Beide Männer haben die Unverletzlichkeit ihres Gegenübers zu wahren. Sie sollen beten, auf Gott vertrauen und zusammen verhungern.“

Moralisches Empfinden ist immer Geschmackssache, bzw. abhängig von spontanen Gefühlen. Man kann es vor Gericht nicht einfordern.

Die Kinder haben in der Tat keinerlei Recht darauf, durch ihren Vater vor dem Tod gerettet zu werden. In solchen Fällen kann nicht das aufgeschriebene Recht zu Rate gezogen werden, das für ein Gesellschaftsspiel mit sehr, sehr vielen Teilnehmern entwickelt worden war, sondern es geht nach dem Moralempfinden des Einzelnen in seiner einzigartigen Notlage.

Der Vater könnte, aus Angst vor dem eigenen Untergang, zu lange zaudern, das Sterben seiner Kinder mitansehen, dann doch noch von außen gerettet werden. Der Vater könnte Schuldgefühle in einem Ausmaß entwickeln, dass er sich zuletzt das Leben nimmt.

Hätte ich, der Leser dieser philosophischen Fallgeschichte, denn eine Pflicht, den Mann vor seinem Suizid dergestalt entschieden abzuhalten, dass er wieder ins Leben findet? Hätte ich diese Pflicht zu seiner Rettung, weil er doch auch ein Recht auf Leben hat?

Interne Verweise

Kommentare

08. Apr 2020

Sehr lesenswert. Einspruch/Widerspruch nicht ausgenommen.
HG Olaf