In meiner alten Registrierkasse finde ich Bargeld und außerdem ein paar Münzen
im abgenutzten Kellnerportemonnaie, summa summarum 2000 Mark. Um ganz
sicher zu gehen, schlage ich im Gesetzbuch nach:
Unschuldig ist, wer Geld entnimmt und die Kasse im Fluss versenkt.
Also, wenn die Beweise unauffindbar bleiben, rede ich mir gut zu.
Sollte ich das antike Stück nicht doch lieber Max schenken?
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