„Oussama B. auf freiem Fuß!“
Und das ist eine Meldung wert?
Ja, weil man hierzu wissen muss:
Was da geschah, ist unerhört.
Er wartete seit März im Knast,
dass er bald abgeschoben würde,
doch hat es wieder nicht gepasst,
sein Land, Algerien, war hier die Hürde.
Am Tag, bevor es endlich soweit war,
entschieden Bundesverwaltungsrichter: „Nein!
Die Zusage Algeriens war nicht klar:
,Wir halten seine Menschenrechte ein.‘
Er bleibt nicht länger eingesperrt,
doch wird er engmaschig bewacht,
auf alle Fälle ist geklärt,
dass er Anwesenheitsmeldungen macht.“
Als wenn ein islamistischer Gefährder,
der dem Berliner Attentäter applaudiert,
ganz plötzlich sagt: „Ich will nicht mehr,
bin länger nicht zum Töten animiert!
Ich halte still und werde Rechte respektieren,
die mir ein Lachstaat freiwillig gewährt.
Ihr könnt mich stündlich kontrollieren,
denn eure Menschenrechte sind’s mir wert!“
Das könnte blutige Erinnerung wecken,
erinnert MICH an „Russisches Roulette“.
Bleibt da das Lachen nicht im Halse stecken?
Wie vielen Opfern wird es dieses Mal zu spät?
Des Terroristen Menschenwürde …
Es muss doch Möglichkeiten geben!!
Wie nimmt man die behördliche Gedankenhürde?!
Ein Leben gegen viele Leben …
© noé/2017
Bremen darf Gefährder nicht abschieben
Die Zusagen aus Algerien reichen dem Bundesverwaltungsgericht nicht aus, um einen Gefährder in dessen Heimat abzuschieben - seine Menschenrechte seien dort nicht gewährleistet. Der Einspruch sorgt auch dafür, dass er nach acht Monaten Haft wieder freigelassen wird.
Das Land Bremen ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, einen von den Behörden als Gefährder eingestuften Algerier abzuschieben. Wie Innensenator Ulrich Mäurer mitteilte, verbot das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisung des 37-Jährigen in sein Heimatland. Demnach bewertete es die von der Regierung in Algier gemachten Zusagen zur Wahrung seiner Menschenrechte als nicht ausreichend.
Der seit März in Abschiebehaft sitzende Oussama B. sollte nach Mäurers Angaben eigentlich am Freitag abgeschoben werden, dem kamen die Leipziger Richter mit ihrer einstweiligen Anordnung zuvor. Ein Urteil im sogenannten Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Der Mann befindet sich dem Senator zufolge seit Donnerstagabend auf freien Fuß, weil das Bremer Amtsgericht den Haftbefehl aus "rein formalen Gründen" aufhob.
Kritik an der Bundesregierung
Das Migrationsamt der Stadt werde Rechtsmittel gegen dessen Freilassung einlegen, betonte Mäurer. Der Islamist werde außerdem intensiv überwacht. "Die Polizei hat sich auf diesen Fall umfassend vorbereitet." Dem 37-Jährigen seien bei der Haftentlassung auch "engmaschige Meldeauflagen und starke räumliche Beschränkungen" auferlegt worden, ergänzte der Senator.
B. wird von den Bremer Sicherheitsbehörden als Anführer einer radikalislamischen Gruppierung betrachtet, die unter anderem den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vom Dezember 2016 mit zwölf Toten öffentlich begrüßt haben soll. In einer Moschee bekannte er sich demnach auch zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat.
Deutschland als "Hafen für gefährliche Personen"
Der Bundesregierung sei "seit langem bekannt", dass die Gerichte "weitgehende Zusicherungen Algeriens" vor der Abschiebung von Gefährdern forderten, kritisierte Mäurer. "Die Folgen dieser gerichtlichen Entscheidung sind fatal - wenn das Schule macht, wird die Bundesrepublik zum sicheren Hafen für 'gefährliche Personen'." Bremen halte aber daran fest, den Mann abzuschieben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Abschiebung des Bremer Gefährders vor einigen Monaten erlaubt, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass ihm in Algerien keine menschenunwürdige Behandlung droht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte dies und verwarf eine Verfassungsbeschwerde des Mannes.
Quelle: n-tv.de , mba/AFP