Die Seele des Staates 36

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von Alf Glocker

Die Seele des Staates 36
(Das Verständnis des Rechts)

Ein ernstes Wort muss ich zum Rechtsverständnis nun mit allen reden! Denn dieses muss, nein, es darf nicht, es kann nicht, es MUSS völlig neutral sein! Darauf bestehe ich. Religionen, Weltanschauungen, oder einfach nur Gelüste haben da nichts zu suchen! Wer irgendetwas, bzw. irgendwen quält, misshandelt, verletzt, an seiner Entfaltung hindert, erniedrigt, unterdrückt, ihn oder sie nicht achtet, der ist und der BLEIBT ein Verbrecher, egal auf welche Weise er sein Handeln, respektive sich selbst schönzufärben versucht.

Nichts ist heiliger als das Recht! Denn das Recht ist wie Gott: „Du sollst kein anderes neben mir haben!“. Es kommt also nicht etwa darauf an, ob einer – von mir aus – 3 Gebete spricht, bevor er zu foltern beginnt. Entscheidend ist immer die Tat und nicht der Beweggrund, aus dem heraus sie begangen wird! Wer dagegen verstößt, der hat in einem Land, in welchem die Menschlichkeit, wie auch die Menschenrechte zumindest angestrebt werden, nichts zu suchen!

Ob der Mensch weiß, gelb, schwarz oder sonst wie pigmentiert ist, spielt dabei nicht nur keine entscheidende, sondern überhaupt keine Rolle! Auch die Herkunft und die Erziehung dürfen nicht angerechnet werden, wenn er, im Hinblick auf Straftaten, auffällig wird! Die Gesellschaft kommt ja nicht deshalb weniger zu Schaden, weil der betreffende ein Christ, ein Buddhist, ein Muslim oder ein Suchdirwasaus ist. Die Staatsseele hat davon auszugehen, daß jeder, der die Bezeichnung „Homo sapiens“ beansprucht, auch ein Gewissen hat.

Natürlich könnte jetzt ein enormer Schlauberger daherkommen und tönen: „Das Gewissen ist von der jeweiligen kulturellen Prägung abhängig!“. Ich sage: „Das ist es nicht!“. Es könnte höchstens sein, daß in was weiß ich für einer Kultur, manche Dinge einfach, der Bequemlichkeit halber, anders ausgelegt werden, als in einem intakten Rechtsraum. Davon unabhängig ist und muss sein, wie sich eine Sache, unter den Gesichtspunkten einer absolut neutralen Beurteilung verhält. Die Rechtsprechung, das Rechtsempfinden, einer nicht neutralen Doktrin wegen zu verändern, ist ebenfalls als eklatanter Rechtsbruch anzusehen!

Wer unfaire, entwürdigende Träume träumen will, der sollte einen Urwald aufsuchen, oder ganz einfach in dem seinen weiter verweilen, damit er dort tun kann, was er und wie er es möchte. Dort kann er/sie sich von sämtlichen Geistern und Dämonen, von Göttern und Propheten aller Arten die Unarten einflüstern lassen, die ein Mensch im Allgemeinen, wie auch im Besonderen, niemals pflegen sollte. Gegenden, in denen ehrliche und kluge Leute einmal erarbeitet haben, was als Gut und Recht zu erkennen ist, damit es Anwendung finde, sollte man aber keinesfalls aufsuchen, wenn man vor hat, gegen die grundlegendsten Verfahrensweisen zu verstoßen, die ein Mensch ganz einfach braucht, um am LEBEN zu bleiben.

Vegetieren lässt sich‘s überall. Dafür ist entweder gar keine Kultur vonnöten, oder wenn, dann eine, die sich nur für Despoten, hinterhältige Schwätzer und ganz einfache Übeltäter eignet. Ein echter Rechtsraum hält sich jedoch derlei Gelichter so weit vom Leibe, wie es nur geht. Nur eine kranke, womöglich böswillige Staatsseele, möchte hierbei vermutlich eine Ausnahme machen, wobei sie sich allerdings darüber völlig im Klaren sein müsste: daß sie sich selbst eines Verbrechens schuldig macht, wenn sie – wenn auch unter Vorteilsnahme für Wenige – Verbrechen überhaupt zulässt!

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