Als Künstler richtig versichern: auf welche Versicherungen Sie nicht verzichten sollten
Als unabhängiger Künstler zu leben und zu arbeiten ist für viele Menschen nicht nur ein Traum, sondern Realität. Die schönen Seiten des Künstlerlebens wie die Freiheit im Umfang, der Ausführung aller Tätigkeiten und das vollständige Aufgehen im eigenen Schaffen gehören schon seit Jahrhunderten zum Schaffens-Dasein vieler Künstler. Ebenso gehören aber auch die Schattenseiten dazu: Geldknappheit, mangelnder Schutz bei Krankheit und stagnierende Zahlungen.
Manches ist leider bis heute so geblieben und wird ganz aktuell in der Corona-Krise noch spürbarer, andere Dinge haben sich geändert – und wurden zum Wohl der Künstlerinnen und Künstler verbessert. So gibt es für Geringverdiener, wozu Rentner, Studenten und eben auch viele freischaffende Künstler zählen einen steuerlichen Grundfreibetrag, der ein gewisses Existenzminimum garantieren soll ohne steuerlich belastet zu werden.
Auch im Bereich der Versicherungen und Absicherung hat sich in Deutschland viel getan. Der folgende Artikel gibt einen Überblick, welche Möglichkeiten – und sogar Pflichten – es aktuell speziell im Bereich der Versicherungen für Künstler und Künstlerinnen gibt.
Die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung im Kunstbetrieb
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Jede Person, gleich welchen Alters oder welchen Berufs, muss hierzulande krankenversichert sein. Selbst für kurze Zeiträume einer fehlenden Krankenversicherung drohen Sanktionen, zum Beispiel rückwirkende Zahlungsaufforderungen als privat versicherte Person.
Für selbstständige Künstlerinnen und Künstler stellt sich die Frage, in welcher Form sie ihre Krankenversicherung abschließen sollen. Eine gesetzliche Krankenversicherung, wie sie Arbeitnehmer in der Regel haben, kommt nicht in Frage, das verweigern die gesetzlichen Krankenkassen. Hier besteht das Angebot einer freiwilligen Versicherung – allerdings mit oft horrenden Beträgen.
Da selbstständige Autoren, Maler oder Schauspieler und ihre kunstschaffenden Kollegen im Normalfall über keine übermäßigen Honorare verfügen, wurde im Jahr 1983 vom Bund das Künstlersozialversicherungsgesetz verabschiedet. Dieses stellt alle selbstständigen Künstlerinnen und Künstler auf die gleiche Stufe wie die Arbeitnehmer, indem ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch Zuschüsse niedrig gehalten werden. Ein Teil dieser Gelder, namentlich 20% der Versicherungssumme, stammt aus der Kasse des Bundeshaushalts. Einen weiteren Beitrag – 30% des Versicherungsbeitrags – leisten Einrichtungen und Firmen, die mit der Vermarktung von Kunst und Kultur beauftragt sind. Dazu gehören zum Beispiel Verlage, Musikschulen oder Rundfunkanstalten. Als Vermittler zwischen dem Bund und den Krankenkassen wurde die Künstlersozialkasse eingerichtet. Diese Zwischeninstanz hat die Aufgabe, die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht von Künstlerinnen und Künstlern zu überprüfen. Besteht eine Versicherungspflicht, wird der zu Versichernde in den Pool der Künstlersozialkasse aufgenommen und erhält Zuschüsse zu seinen Versicherungszahlungen. Dabei hat er freie Krankenkassenwahl.
Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse muss beantragt werden.
Die entsprechenden Antragsformulare sind bei der Künstlersozialkasse erhältlich.
Aufnahmeberechtigt ist nur, wer seiner künstlerischen Tätigkeit als Hauptberuf zum Broterwerb nachgeht und ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900 Euro nachweisen kann.
Da bei jährlichen Einkünften unter diesem Betrag davon auszugehen ist, dass die zu versichernde Person ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreitet, müssen Künstlerinnen und Künstler, die weniger als 3.900 Euro pro Jahr verdienen, sich um eine Mitversicherung bei einem Familienmitglied bemühen. Das können zum Beispiel die Eltern oder der Ehemann beziehungsweise die Ehefrau sein.
Für alle anderen Kunstschaffenden gilt, dass sich die Höhe ihres Versicherungsbeitrags an ihrem jährlichen Einkommen orientiert. So ist eine Einkommensvorausschätzung Teil des Antrags bei der Künstlersozialkasse. Damit nachvollzogen werden kann, ob diese Einkünfte tatsächlich erzielt wurden, muss der Steuerbescheid nachgereicht werden, sobald er vorliegt. Änderungen des Einkommens müssen der Künstlersozialkasse stets mitgeteilt werden.
Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in einem Anstellungsverhältnis stehen und ihrer künstlerischen Tätigkeit nur im Nebenberuf nachgehen, haben keine Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse. Allerdings müssen die nebenberuflichen Einkommen beim Finanzamt gemeldet werden, um eine Steuerpflicht zu überprüfen. Das gilt selbst für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die berufliche Haftpflichtversicherung für Künstlerinnen und Künstler
Alle weiteren Versicherungen außer der Krankenkasse sind auch für Kunstschaffende freiwillig.
Empfehlenswert ist insbesondere eine berufliche Haftpflichtversicherung, da die private Haftpflichtversicherung im Fall eines Schadens, der im Rahmen beruflicher Veranstaltungen entstand, nicht greift. Verletzt sich zum Beispiel ein Kind während des Instrumentalunterrichts, indem es sich stößt, mit der Hand abknickt oder etwas Ähnliches, dann muss der Musikpädagoge die Arztkosten aus eigener Tasche bezahlen. Ähnliches gilt bei Veranstaltungen wie öffentlichen Lesungen, Konzerten oder Ausstellungen: Kommen Personen zu Schaden, zahlt der Veranstalter, und das ist gerade bei kleineren künstlerischen Darbietungen oder Events oft der Künstler selbst. Auch die Beschädigung von Gegenständen, wenn etwa das Mikrofon herunterfällt und dabei kaputt geht, müssen Künstlerinnen und Künstler selbst bezahlen. Besonders ärgerlich sind auch kleine alltägliche Pannen wie der Verlust eines Schlüssels, zum Beispiel zum Theater-Backstage. Das kann sehr teuer werden, wenn der Verantwortliche über keine berufliche Haftpflichtversicherung verfügt.
Je nachdem, welchem Kunstgewerbe der oder die Kunstschaffende nachgeht, sollte eine berufliche Haftpflichtversicherung folgende Punkte beinhalten: Sie sollte für Mietsachschäden an beweglichen Dingen aufkommen. Dazu gehören unter anderem technische Anlagen, Bücher- oder Merchandise-Tische oder Gemälde (zum Beispiel bei gemeinsamen Ausstellungen). Der Verlust von Schlüsseln wird oft zusätzlich genannt. Werden Schlüssel nicht aufgeführt, sollte das mit dem Versicherungsgeber geklärt werden. Weiterhin sollte die Berufshaftpflicht für Künstlerinnen und Künstler auch pädagogische Tätigkeiten abdecken. Dazu gehören neben dem direkten Unterricht an Schulen, Musik-, Tanz- und Kunstschulen auch Veranstaltungen wie eine Schreibwerkstatt oder die Führung einer Schulklasse durch das eigene Theater. Darüber hinaus sollten auch Veranstaltungen mitberücksichtigt sein, die wohl jeder Kunstschaffende in irgendeiner Form durchführt. Dazu zählen Konzerte, Lesungen oder auch Clownauftritte auf Kindergeburtstagen. Und schließlich sollte der Versicherungsnehmer überprüfen, ob auch Events im Ausland durch seine berufliche Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Verschiedene Ratgeber zum Thema Versicherungen informieren unter anderem auch zu diesem Thema.
Einige Worte zur privaten Hausratversicherung
Da viele Künstlerinnen und Künstler von zu Hause aus arbeiten oder dort ihr Equipment lagern, sollte die private Hausratversicherung nicht nur auf alles, was mit dem Beruf zu tun hat, abgestimmt sein. Sie sollte auch bei Neuanschaffungen aktualisiert werden. Teure Instrumente oder Technik, Kostüme und Requisiten, Laptop oder Tablet für die Schreibenden oder auch teure Spezialfarben zum Malen und Materialien für Skulpturen, all dies ist niemals billig, wenn es Qualität haben soll. Katastrophen wie ein Feuer, Sturm, Hochwasser, aber auch ein Einbruch mit Diebstahl oder Vandalismus verursachen große finanzielle Schäden, die mit einer guten Versicherung abgedeckt sein sollten.
Daher sollten Kunstschaffende ihre Hausratversicherung regelmäßig überprüfen. Zu beachten ist dabei, dass ältere Gegenstände wie etwa Instrumente automatisch von Jahr zu Jahr an Wert verlieren. Auch auf einer dahingehenden Anpassung des Versicherungsbeitrags sollten Künstlerinnen und Künstler bestehen.
Zusammenfassung: Welche Versicherungen brauchen Kunstschaffende?
Wer einer hauptberuflichen Tätigkeit als freier Künstler oder als freie Künstlerin nachgeht, sollte sich gut versichern.
Eine Krankenversicherung mit integrierter Pflege- und Rentenversicherung ist verpflichtend. Zu einer beruflichen Haftpflichtversicherung wird geraten, ebenso zur privaten Hausratversicherung, die alle Objekte abdeckt, die zur Ausübung des Berufs vonnöten sind.
Mit diesem Versicherungspaket ist jeder Kunstschaffende auf der sicheren Seite und braucht sich um seine Gesundheit, seine Objekte oder sein Equipment und seinen Geldbeutel keine Sorgen zu machen.
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