Denk-mal Frieden

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von Heide Nöchel (noé)

(Bei allem, was jetzt kommt, lege ich Wert darauf zu betonen, dass ich aus keiner rechten oder linken oder irgendwie extremistischen Ecke komme oder schreibe. Dies ist eine rein persönliche Zusammenstellung der mir [und allen] zugänglichen Internet-Informationen und die Reflektionen darüber wie über aus der Kinderzeit stammende Bedenken plus einiger entdeckter Kuriositäten. Ich betone dies vorsichtshalber, da man in Deutschland [dem Land der Meinungsfreiheit] auf diesem Gebiet sehr dünnhäutig reagiert und vieles sofort in den falschen Hals bekommt. Und aus den "Schubladen", in die man vorschnell verfrachtet wird, kommt man nur sehr schwer wieder raus, wenn überhaupt.

Seit meiner frühen Schulzeit und dem Gemeinschaftskundeunterricht treibt mich der Gedanke um: Haben wir denn nun Frieden? Oder nicht? Nirgendwo wurde von einem geschlossenen Friedensvertrag berichtet, keinerlei Feierlichkeiten zu einem solchen grandiosen Ereignis sind mir je bekannt geworden, kein Lehrer hätte dazu eine Äußerung getan. Immer habe ich auf diese wirklich befreiende Nachricht gewartet - vergebens.

Aber wenn wir immer noch im Status des Waffenstillstandes sind - bloß Waffensillstand! - kann doch der jederzeit widerrufen werden? Können doch wir uns jederzeit und ganz überraschend wieder in Kriegshandlungen vorfinden? Wie "sicher" sind wir überhaupt? Wie sicher bin ICH? Wie sicher darf ich mich denn fühlen?

Ich erinnere mich an einen späten Abend in meiner Kinderzeit, vielleicht war ich neun oder zehn Jahre, als das ganze Mehrfamilienhaus zu beben anfing und nicht festgezurrte Gegenstände klirrten und wackelten, ins Rutschen kamen oder kleinere umfielen. Vom Kopfsteinpflaster der Straße kam ein furchterregender, nie gehörter, ohrenbetäubender, rasselnder Lärm und löste in mir Fluchtreaktionen aus.

Meine Mutter und meine Oma, beide Vertriebene des Hitlerkrieges, wurden leichenblass, starrten sich mit weit aufgerissenen Augen an und meine Oma flüsterte: "Die Russen ..."

Mir stellten sich die Haare zu Berge, als ich hinter den Scheiben des Kinderzimmerfensters im Schneckentempo eine Reihe Panzer im Laternenlicht vorbei rollen sah und ich dachte, was wohl jeder mit einem solchen Familienhintergrund denkt: "Es geht wieder los!" Es waren amerikanische Panzer, aber mein Sicherheitsgefühl war nachhaltig gestört. Wie zerbrechlich kann er sein, der Frieden ...

Nun aber zum eigentlichen Text):

Wir haben es gut, wir leben im Frieden.
Ja?
Wenn wir Glück haben, leben wir friedlich, und gut geht es uns (meistenfalls) auch.
Was wir NICHT haben, immer noch nicht, auch heute noch nicht, ist FRIEDEN.

Die Wenigsten realisieren, dass wir 70 Jahre nach "Kriegsende" immer noch keinen Friedensvertrag geschlossen haben mit unseren damaligen Befreiern oder Besatzern, wie immer man will, - oder besser sie mit uns: Wir haben einzig und allein einen Waffenstillstand - bis heute, denn völkerrechtlich ist ein Krieg erst dann vorbei, wenn ein Friedensvertrag unterschrieben ist. (Die deutsche Wehrmacht hat aber kapituliert, bedingungslos.)

Ohne gültigen Friedensvertrag sind wir kein souveräner Staat und könnten aus eigenem Willen auch keinen Friedensvertrag schließen, selbst wenn das mit Nachdruck betrieben werden würde, weil, meines Wissens, Deutschland kein Mitbestimmungsrecht hat und immer noch das Besatzerrecht nach Haager Landkriegsordnung von 1907 zu gelten scheint. (http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm).

Grund dafür sind die von dem ehemaligen Präsidenten der USA und damaligem Allierten verabschiedeten SHAEF-Gesetze. Diese Gesetze wurden von fast allen mit dem Zweiten Weltkrieg in Zusammenhang stehenden Staaten - und nicht nur europäischen Ländern - freiwillig anerkannt. Deutschland jedoch wurden sie damals aufgezwungen, und damals war das wirklich "alternativlos".

Die SHAEF (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (Expeditionary = schnell, rasch, prompt, eine Expedition betreffend) wurden am 30.07.1945 durch die ACC (Allied Control Comission) abgelöst. (Ein Bonbon: Deren Gesetz Nr. 31 vom 01.07.1946 untersagt [witzigerweise] den deutschen Polizeibehörden die Überwachung der politischen Tätigkeit deutscher Staatsbürger in den verschiedenen Besatzungszonen.)

Der Kontrollrat konstituierte sich am 30.07.1945, seine ersten Mitglieder waren für die Sowjetunion Marschall Georgi Schukow, für die USA der Armeegeneral Dwight D. Eisenhower, Feldmarschall Bernard Montgomery für Großbritannien und Jean de Lattre de Tassigny für Frankreich.

Da durch Dissonanzen in der Verwaltung Deutschlands, die lt. Beschluss nur von allen vier Besatzungsmächten gleichwertig und gemeinsam zu leisten gewesen wäre, der sowjetische Marschall Wassili Sokolowski am 20. März 1948 den Kontrollrat verließ ohne wiederzukehren, verlor sie de facto ihre Handlungsfähigkeit, ohne jedoch aufgelöst zu werden.

In einem englischsprachigen Wikipedia-Beitrag findet sich die Information(?), dass die militärische Besetzung Deutschlands ihr Ende am 15.01.1991 mit der "endgültigen Ratifizierung des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" gefunden habe wie auch somit Reste eines Kontrollrates. Ebenso findet sich ein Vermerk, dass ein völkerrechtlich bindender Friedensvertrag von "den vier Mächten und den beiden deutschen Regierungen" dem "wiedervereinigten Deutschland formal die volle Souveränität" beschert habe (Vier-plus-Zwei-Vertrag).

Dem widersprechen jedoch diverse Aussagen nicht gerade gewichtsloser Leute:

Wolfgang Schäuble (auf dem European Banking Congress) 2011:
https://www.youtube.com/watch?v=Ab1lyuTyu0U

Gregor Gysi, 08.08.2013:
https://www.youtube.com/watch?v=qlu9bVR_1Oc

Henry Nitzsche, 03.11.2013:
https://www.youtube.com/watch?v=LT97P86MUy0

Souveränität, 22.11.2012:
https://www.youtube.com/watch?v=NZESN9qxNTM

Eine Verfassung, die vom Staatsvolk frei gewählt werden müsste, haben wir ja auch nicht (wie kommt es dann, dass bei uns ein "Verfassungsschutz" agiert?). Was wir haben, ist ein Grundgesetz, das in Artikel 146 so lautet:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Aber auch 1990 ist niemand gefragt worden, ob er eine Verfassung haben möchte und wenn ja, welche denn wohl.
Und das Grundgesetz ist immer noch in Kraft und gültig.

Auch über ein Staatsgebiet verfügen wir, genau genommen, ebenso nicht, denn nach Art. 133 des Grundgesetzes tritt der Bund in die Rechte und Pflichten der "Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes" ein.
Mit der Errichtung der BRD wurde kein neuer westlicher Staat installiert, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. In den Bestimmungen des 1945 erlassenen Gesetzes Nummer 76 der Militärregierung - Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers, wird Deutschland so definiert:
"... das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat." (?)

Ist es erstaunlich, dass dieses Wissen nicht zum Allgemeingut gehört? Muss ich mir da wirklich noch Gedanken über eine gewisse als "Hörigkeit" erscheinende Verhaltensweise gegenüber "Freundesländern" machen? Über eine gewisse "Dienstbarkeit" selbst des BND (wie nach und nach herauskommt) und ein plötzlich gar nicht mehr so rätselhaftes "Stillhalten" gewisser "Entscheidungsträger"?

Wir sind abhängig.
Ausdruck dessen ist m. E. auch die (heute) rote Farbe des Reisepasses (bis 1988 allerdings war sie grün, in der DDR war der Reisepass blau), denn sie besagt, dass der Inhaber in einem "abhängigen" Land lebt. Bis auf Diplomaten, für die eigene Gesetze gelten und deren Passfarbe bis zu Schwarz gehen kann, gibt es international nur drei Passfarben: Grüne Pässe sind vorläufig, blaue geben souveräne Staaten an ihre Bürger aus und Rot bleibt für abhängige Staaten.

Interessant vielleicht,

... dass außen auf dem Pass der Weimarer Reichsadler aufgedruckt ist (mit 6 Schwingen je Seite), im Inneren jedoch das korrekte "Staatswappen" (mit 7 Schwingen pro Seite), da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger nicht des "Deutschen Reiches" (Weimar) ist, sondern des "3. Reiches", während dessen 1933 durch Ministerienzuwachs dem Adler je Seite 1 Schwinge hinzugefügt wurde, bevor er 1935 vom Hakenkreuz als "Staatswappen" abgelöst wurde.

... dass der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind? Sie begründen lediglich die Vermutung (!), dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Deutsche Ausweispapiere werden in der Regel ausgestellt, wenn aus dem Datensatz des Einwohnermeldeamtes die Staatsangehörigkeit als „deutsch“ resultiert. Eine deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden, die auf Antrag oder in seltenen Fällen von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird. Das meint der Landkreis Traunstein.

... dass bei Staatsangehörigkeit "deutsch" (Sprache) eingetragen ist, nicht der jeweilige Staat - wie in anderen Ländern ...

... dass der Pass selbst auch nach Aushändigung Eigentum der Bundesrepublik Deutschland bleibt, selbst wenn der Antragsteller die Gebühren bezahlt hat, er hat also quasi nur ein "Nutzungsrecht" erworben.

... dass die im elektronischen Pass gespeicherten Daten ohne willentliche und aktive Handlung des Besitzers (wie dem Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden könnten. Dieses unbemerkte Auslesen könnte zum Beispiel durch den Aufenthalt in einem mit RFID-Lesetechnik bestückten Bereiche erfolgen oder durch Annäherung einer Person mit einem mobilen Lesegerät auf kurze Distanz zum Betroffenen oder seinem (auch verdeckten) Reisepass.

... dass es einen Weltpostvertrag gibt, dem sich 83 Länder angeschlossen haben? An dieser Information ist interessant, dass es möglich sein soll (ich habe es nicht getestet), auch heute noch zu "Feldpostbedingungen" einen 20-g-Brief befördern zu lassen. Was das bedeutet? Man klebt auf den Brief 2 x 2-Cent-Briefmarken und setzt die Postleitzahl in eckige Klammern. Lt. einiger Aussagen ist das ausreichend für die ordnungsgemäße Zustellung ohne Erheben einer Nachgebühr.. Lt. anderer Aussagen müsste man zusätzlich unterhalb der Briefmarke das Datum und seine Unterschrift notieren. Sollte das eine oder andere wirklich zutreffen, würde das bedeuten, dass die heutige Post in ihren Statuten hat, noch nach alten Reichsgesetzen zu befördern ...( ?)

© noé/2015 Alle Rechte bei der Autorin

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