Wenn man sich vorrangig mit der Wissenschaft befasst, muss man sich dann auch vorrangig mit der Un-Wissenschaft befassen? Nein! Sonst käme man ja gefährlichen geistigen Erkrankungen auf die Spur – und nicht alle geistigen Erkrankungen dürfen wissenschaftlich erklärt werden! Aus Gründen einer möglichen Diskriminierung geistig Erkrankter, dürfen nur dann geistige Erkrankungen diagnostiziert werden, wenn daraus keine diskriminierbaren Symptome abgeleitet werden können.
Es darf überhaupt nichts diskriminiert werden, so steht es geschrieben! Und daran muss man sich halten! Das bedeutet im einzelnen: Niemand darf aufgrund von irgend etwas diskriminiert werden! Aufgrund von gar nichts darf also diskriminiert werden? Nehmen wir also an, es gäbe Leute, die unter keinen geistigen Erkrankungen leiden, respektive keine geistige Erkrankung total genießen, dann wären diese diskriminierbar? Natürlich wären sie das! Man muss es nur richtig interpretieren ...
Nachdem niemand diskriminiert werden darf, der eine geistige Erkrankung genießt, mit deren Hilfe er andere, die diese geistige Erkrankung nicht haben, diskriminiert, ist es nur noch möglich, solche zu diskriminieren, die keine geistige Erkrankung aufweisen. Das ist der logische Umkehrschluss! Wenn es erlaubt ist, jemanden, aufgrund dessen zu diskriminieren, DASS er keine geistige Erkrankung hat, dann ist das deshalb legitim, weil man aufgrund genossener geistiger Erkrankungen ja NICHT diskriminiert werden darf.
Folglich ist es aber sogar ERWÜNSCHT, Leute zu diskriminieren, die keine geistige Erkrankung haben. Jetzt muss nur noch geklärt werden, WAS eine geistige Erkrankung ist, was man also als solche bezeichnen darf. Die bisher, aus der Medizin bekannten Symptome, wie Schizophrenie (in der anerkannt pathologischen Form), Autismus, Suizidalität, Borderline, etc. gelten als behandelnswert – aber wie ist es mit dem Sacco Syndrom? Und was ist mit Erkrankten, denen ständig der Mord von nicht Erkrankten vorschwebt?
Das sind Grenzfälle, bei denen sich der Nichterkrankte zurückzunehmen hat und nicht plötzlich anfangen darf, sich in Sicherheit, etwa durch Diskriminierung anderer zu bringen! Die Gesellschaft muss grundsätzlich frei bleiben und die Werte einer freien Gesellschaft besagen eben, daß niemand diskriminiert werden darf ... auch dann nicht, wenn er eine geistige Erkrankung genießt, die aus der Sicht Nichterkrankter als „Leiden“ bezeichnet wird und gemeingefährlich ist. In derartigen Fällen heißt es dann: „Freiwillige vor!“
Wer hat den MUT, sich von jemandem vorurteilslos ermorden zu lassen, der eine geistige Krankheit genießt, bzw., unter einer solchen genüsslich zu leiden versteht, die nachweislich gefährlich für das Allgemeinwohl aller ist, die nicht unter dieser Krankheit leiden, oder sie genießen? Hier ist die wahre Zivilcourage gefragt, hier zeigt sich der echte Mensch, in der Fähigkeit, alle vier Backen hinzuhalten, damit man ihn dort reintreten kann, wo er es sich redlich, ich betone REDLICH verdient hat. Alle aufrechten Bürger werden hiermit gebeten, sich zu bücken und in einer Reihe aufzustellen!
Kommentare
Natürlich muss man die Täter schützen!
(Damit sie der Gesellschaft nützen ...)
LG Axel
Das habe ich auch angenommen,
die Logik ist mir zu verschwommen!
LG Alf