Oftmals sieht man an Häusern, in welchen sich Gaststätten, Restaurants und andere Lokale befinden, Schild mit Aufschriften wie "Verkauf über die Straße" oder "Straßenverkauf".
Straßenverkauf. Darunter verstehe ich eigentlich mehr den „Verkauf von Straßen“ und obläge wohl dem Immobilienhändler oder dem Monopolyspieler. Straßenverkauf nennen sich aber landläufig auch Verkaufsstellen, die etwas an der Straße verkaufen. Sie verkaufen dann angeblich, wie man sagt, etwas über die Straße. Das ist jedoch nicht ganz richtig, denn sie verkaufen Dinge tatsächlich nur an der Straße, denn würden sie Dinge wirklich über die Straße verkaufen, so wäre das für Verkäufer und Kunden gleichwohl nicht immer ungefährlich. Denn etwas über die Straße zu verkaufen, das hieße, Gefahr zu laufen, beim Über-die-Straße-zum-Kaufen-Laufen, vor allem bei unbekümmertem und fahrlässigen Über-die-Straße-zum-Kaufen-Laufen von vorüberfahrenden Fahrzeugen überfahren zu werden!
Straßenverkauf sollte man aber nicht zu wörtlich nehmen. Eine Straße ist letztlich eine Immobilie. Könnte man aber auch - gesetzt den Fall - Immobilien über die Straße verkaufen? Immobilien wie Straßen zum Beispiel? Das könnte dann so aussehen: da gäbe es Straßenverkäufer, welche Straßen verkaufen über die Straße an straßenkaufwillige Laufkundschaft! Es gäbe dann spezielle Straßenverkaufsstellen, die Straßen verkaufen, in denen eben jener Straßenverkauf stattfände! Würde sich dies in Zeiten zunehmend preisgünstig zu erwerbender Immobilien wie in diesen der Finanz- und Wirtschaftskrise einbürgern, so wären Slogans wie folgt dazu vorstellbar:
„Straßen suchen, um Straßen zu kaufen!“
„Kaufen Sie Straßen beim seriösen Straßenverkäufer!“
„Ich kaufe Straßen auch über die Straße in Straßen mit Straßenverkauf!“
Und so stünde dann vielleicht im Duden: „Beim Straßenverkauf erworbene Straßen sind Straßen, die, über die Straße gekauft, nicht immer zwangsläufig auch diejenigen Straßen sind, in denen sie verkauft wurden.“ Das leuchtet ein, denn nur recht selten kauft man wohl die Straße, die zu kaufen man beabsichtigt, in der Straße, in welcher der Straßenverkauf ansässig ist! Der Straßenverkauf gehört schon deswegen nicht immer zu der Straße, in der er sich befindet, denn er, der Straßenverkauf, würde dadurch Gefahr laufen, nicht nur überhaupt eine Straße zu verkaufen, sondern gegebenenfalls auch die Straße, in welcher er ansässig ist; somit verkaufte er fast zwangsläufig mithin auch sich selbst, sich, den sich in dieser Straße befindlichen Straßenverkauf. Denke ich mir mal so.
Wir fragen den Juristen. Und tatsächlich kann dieser, wir kennen ihn ja, in seiner themenbezogenen Sachkenntnis zu dem Fall Stellung nehmen: “In Ausnahmefällen kauft zum Zwecke des Straßenkaufs der Straßenkäufer beim Straßenverkauf sehr wohl eine Straße und kauft zugleich damit auch die zum Straßenverkauf gehörige Straßenverkaufsstelle. Er ist demzufolge danach juristisch gesehen selbst in der Lage, mit eben diesem nunmehr eigenen Straßenverkauf-Verkaufsbüro wiederum Straßen über die Straße zu verkaufen, und ebenso kann er natürlich auch den darin enthaltenen, durch den Straßenerwerb erworbenen Straßenverkaufsstützpunkt - sprich seine ihm rechtlich nun eigentümliche Straßenverkaufsstelle - an potentielle Straßenkäufer und straßenverkaufsstellen-kaufinteressierte Straßen- und/oder Straßenverkaufs-Käufer weiterverkaufen.“
Ach Leute! Der wahre Urbanist in mir sagt dazu nur: „Geht lieber zur nächsten Straßenbäckerei und lasst euch eine backen! Oder zwei. Oder was ganz anderes.“ Guten Abend.
vcj